Sachkenntnis und Erfahrung
Das deutsche und das kroatische Erbrecht weisen trotz einiger Gemeinsamkeiten erhebliche Unterschiede auf, insbesondere hinsichtlich des Kreises der gesetzlichen Erben, der Behandlung von nichtehelichen Lebenspartnern und den Regelungen zum Pflichtteil.
Im Erbfall sollten Sie sich daher unbedingt von einem in beiden Rechtsordnungen versierten Anwalt beraten lassen.
Als Rechtsanwalt / Odvjetnik mit Zulassung in Deutschland und Kroatien berate und vertrete ich Sie kompetent und engagiert bei Fragen zu
- Erbfällen mit Nachlass in Deutschland und/oder Kroatien und bei Erblassern mit deutscher oder kroatischer Staatsangehörigkeit
- Immobilienvermögen in Kroatien
- Erbengemeinschaften mit Beteiligten in beiden Ländern
- Anerkennung und Durchsetzung deutscher Erbregelungen in Kroatien
- Nachlassabwicklung vor kroatischen Gerichten und Behörden
- Gestaltung und Prüfung von Testamenten mit Auslandsbezug
sowie allen anderen erbrechtlichen Sachverhalten mit Bezug zu Kroatien.
Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Kompetent – Verlässlich - Effizient
Ob kroatisches oder deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt, hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Wohnsitz des Erblassers sowie der Lage des Vermögens ab. Im Testament kann eine Rechtswahl zugunsten der Staatsangehörigkeit verfügt werden.
Bei Erbfällen in Kroatien müssen zahlreiche rechtliche Fallstricke berücksichtigt werden: Fehlende Sprachkenntnisse und Kenntnis der deutschen und kroatischen Rechtsvorschriften führen häufig zu falschen Entscheidungen im Verfahren, Nichtanerkennung von Testamenten, Verzögerungen bei der Abwicklung des Nachlasses oder Schwierigkeiten bei der Übertragung von Immobilien.
Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft erziele ich für Sie wirtschaftlich sinnvolle und praktikable Lösungen und kann Ihre Erbangelegenheit ohne böse Überraschungen abwickeln.
Beste Beratung durch spezialisierten Anwalt
Rechtsanwalt Zlatko Prtenjača ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt für Erbrecht tätig und seit 2024 auch in Kroatien zugelassen.
Er hat langjährige Erfahrung im kroatischen Immobilienrecht und hat für seine Mandanten schon zahlreiche erbrechtliche Verfahren mit Bezug zu Kroatien erfolgreich begleitet.